Neuerungen 2013: Die neuen Führerscheinregeln im Überblick
(heute gelesen im Spiegel online 28. 11. 2012)
Den Führerschein gibt es nicht mehr unbefristet, Trike-Fahrer müssen künftig den Motorradführerschein machen - das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem neuen Fahrerlaubnisrecht ab 2013.
Auch langjährige Führerscheininhaber müssen sich auf Änderungen einstellen.
Prüfung bestehen, Schein abholen, Ruhe - wer bisher seinen Führerschein machte, musste später nicht mehr viel darüber nachdenken.
Am 19. Januar 2013 ändert sich das: Ab diesem Datum hat das Dokument nur noch eine Lebensdauer von 15 Jahren.
Danach muss es umgetauscht werden.
Allerdings handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt:
Weiterer Aufwand wie etwa eine ärztliche Untersuchung kommt nach aktuellem Stand nicht auf den Führerscheininhaber zu.
Man will mit dem Umtausch dafür sorgen, dass das Dokument an sich und auch das Lichtbild immer auf einem halbwegs aktuellen Stand sind.
Das eigentlich Überraschende an der Neuregelung ist jedoch die Tatsache, dass sie nicht nur Führerschein-Neulinge betrifft.
Zwar bleiben alte "Lappen" bis 2033 grundsätzlich von der Tauschpflicht befreit. "Doch selbst wer schon lange Jahre in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, fällt automatisch unter die 15-Jahres-Frist, wenn er ein neues Führerscheindokument beantragt und es nach dem 19. Januar erhält", so Peter Glowalla, stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).
Das kann etwa der Fall sein, wenn der uralte graue Lappen gegen eine moderne Ausführung getauscht werden soll, oder wenn nach dem Diebstahl der Brieftasche neue Dokumente hermüssen.
Wer aktuell mit dem Gedanken an einen Austausch des alten Führerscheins spielt, sollte damit nicht zu lange warten.
Ob die neue 15-Jahres-Frist gilt, das hängt laut Glowalla nämlich nicht davon ab, wann der Antrag auf das Dokument gestellt wurde, entscheidend ist allein die Erteilung und damit das Aushändigen des Dokuments.
Und bis das so weit ist, vergehen nicht selten sechs bis acht Wochen.
Änderungen für Motorradfahrer
Deutliche Änderungen stehen auch in manchen Führerscheinklassen an.
Vor allem an der Fahrerlaubnis für Motorräder wurde geschraubt.
So wird die Klasse A1 erweitert: Sie gilt nach wie vor für die sogenannten Leichtkrafträder, die ab einem Alter von 16 Jahren bewegt werden dürfen - allerdings fällt die bisherige Beschränkung des Spitzentempos auf 80 Stundenkilometer weg.
Vergangenheit ist ab Januar auch die Klasse "A (beschränkt)", die bisher das Fahren von Motorrädern mit bis zu 34 PS erlaubte.
Ersetzt wird dieser Führerschein durch die Klasse "A2", mit der bis zu 48 PS starke Zweiräder gefahren werden dürfen.
Hört sich für Fahreinsteiger erst mal nett an, hat aber einen Haken: "Künftig fällt der prüfungsfreie Aufstieg weg", so Peter Glowalla.
Die beschränkte A-Klasse beinhaltete bisher das Recht, nach einer Frist von zwei Jahren automatisch die Klasse A zu erhalten und somit alle Motorräder fahren zu dürfen - egal, wie stark die Motoren waren.
Künftig sieht die Sache anders aus: Nach dem Ablauf der zwei Jahre ist eine praktische Fahrprüfung abzulegen - eine erneute theoretische Prüfung wird immerhin nicht verlangt.
Trikes sind keine Autos
Eine weitere Änderung trifft gleich eine ganze Branche: Hersteller und Anbieter von Trikes konnten ihre motorisierten Dreiräder bisher problemlos an Autofahrer verkaufen, denen der Sinn nach kippsicherem Motorradfahrgefühl stand. Denn zum Bewegen eines Trikes reichte der Pkw-Führerschein.
Künftig gilt das nicht mehr, Trikes werden Motorrädern gleichgestellt, eine entsprechende Fahrerlaubnis ist nötig.
Das schränkt nicht nur die Gruppe möglicher Fahrer ein, zudem werden die Trikes noch eines weiteren Privilegs beraubt -für ein Motorrad gibt es keine Erlaubnis zum Mitführen eines Anhängers.
Allerdings wird all das voraussichtlich nur für Führerschein-Neulinge gelten.
Entwarnung gibt es nach Angaben des ADAC für Trike-Fahrer, deren Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde: Für sie ändert sich nichts, sie dürfen die Fahrzeuge demnach weiter bewegen, und sie dürfen auch einen Hänger ankuppeln.
Anhänger-Regel entwirrt
Vereinfacht wurden wiederum die Regeln für das Fahren mit Auto und Anhänger. Denn die galten bisher als etwas undurchsichtig.
Wie gewohnt darf mit dem Autoführerschein Klasse B ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3500 Kilogramm bewegt werden, das dann auch einen bis zu 750 Kilogramm schweren Hänger ziehen kann.
Bei einem schwereren Hänger wurde die Sache dann kompliziert: Bisher reichte B auch aus, wenn der Anhänger mehr als 750 Kilogramm wog, das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger jedoch nicht mehr als 3500 Kilogramm betrug und außerdem das zulässige Gesamtgewicht des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überstieg - sonst musste ein Führerschein der Klasse BE her.
Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt.
Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE.
Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen.
Doch auch damit sind die Änderungen noch nicht komplett: Die bisherigen Führerscheine M und S für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge bis zu 45 km/h werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst, bei den Lkw- und Bus-Klassen kommt es ebenfalls zu Neuerungen.
Alles in allem ziemlich viel frischer Wind für so ein kleines Dokument.