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#1

Neues für 2016

in Sonstiges 19.02.2016 09:53
von weserjäger | 189 Beiträge

Habe heute mal einen Beitrag in FB gefunden, was es alles an technischen Neuerungen für uns in 2016 in Kraft tritt!

ABS (Anti-Blockier-System):
Für nahezu alle Motorräder über 125ccm schreibt die EU ab 2016 die Ausstattung mit ABS als Pflicht vor.
Im kommenden Jahr gilt diese Vorgabe für alle neu entwickelten Baureihen, 2017 dann für alle neuen Motorräder in der EU neu zugelassen werden.
Ausgenommen sind hiervon nur einige Wettbewerbsenduros sowie Trail-Motorräder.
Bei Leichtkrafträdern und -rollern mit bis zu 125ccm genügt aber auch ein kombiniertes Bremssystem (Bremse, wirkt auf beide Räder gleichzeitig) statt ABS.

Auspuff / Abgase:
Kurz gesagt es wird noch sauberer. Denn bei den Emissionen führt die EU mit der Euro4 ab 2016 für die Homologation von Motorrädern und Rollern ab 125ccm deutlich geringere Schadstoffgrenzwerte ein.
Konkret heißt das: Ab dem Jahr 2016 gilt die Schadstoffnorm Euro4 für Typengenehmigungen von Leichtkrafträdern, Motorrädern und Gespannen sowie für Roller.
Im Vergleich zur Euro3 sinkt der Grenzwert für den Kohlenmonoxid-Ausstoß dabei von 2 auf 1,14 gramm pro gefahrenem Kilometer. zudem müssen alle abgasrelevanten Bauteile ab 2016 lange durchhalten und daher auf eine Betriebstüchtigkeit von 35.000km geprüft sein.
Ab 2017 sind dann auch Kleinkrafträder mit 50ccm dran.
Bis dahin müssen neu zu genehmigende Fahrzeugtypen der Klassen L1e und L2e (Klein- und Leichtkrafträder die Euro3 Norm erfüllen.
Für das, was bereits genehmigt wurde gilt weiterhin Euro2.
Ab Januar 2017 ist dann auch bei den 2-Taktern wie bei 4-Taktern die Verordnung (EU) 168/2013 abzuwenden.
Das heißt konkret, für neue Fahrzeugtypen gilt dann Euro4-Norm, für bestehende Typen dann ein Jahr später.
Bereits im Verkehr befindliche Modelle sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Die Euro4-Norm gilt im nächsten jahr auch noch nicht für bereits typengeprüfte Modelle. Diese dürfen bis Ende 2017 noch weiter verkauft und zugelassen werden.

Geräusch:
Prinzipiell soll es leiser werden.
Ab 2016 gilt für neue Modelle - je nach Fahrzeugklasse - eine Geräuschminderung von 2 bis 3 dB (Maximalwerte von 73 bis 77 dB).
Bei Motorrädern und Leichtkrafträdern greif die UN-ECE Regelung Nr. 4, in der noch einmal in drei Klassen unterschieden wird: Klasse I (25 bis 80ccm) Klasse II (80 bis 175ccm) und Klasse III (ab 175ccm).
Ebenfalls unterschieden wird bei den Richtlinien zwischen Standgeräusch und verschiedenen Fahrzyklen.
Die Lautstärke wird bei der Typprüfung in mehreren Gängen und im Geschwindigkeitsbereich zwischen 20 und 80 km/h gemessen.
Außerdem wird das entfernen des so genannten "dB-Eaters" nicht mehr möglich sein, ohne den Schalldämpfer dabei zu beschädigen.

Diagnose:
Analog zur Entwicklung bei den PKW werden On-Board-Diagnosesysteme (OBD) für Motorräder über 125ccm zur Pflicht. Die erste Stufe tritt 2016 in Kraft. Sie sieht allerdings nur vor, dass Fehler in der Elektronik oder im abgasreduzierenden System gemeldet werden.

Verdunstungsemissionen:
Um Benzindämpfe über eine direkte Tankentlüftung ins freie zu verhindern, müssen alle neuen Motorräder ab 2016 mit einem Aktivkohlefilter ausgestattet sein.
Sie speichern die Kohlenwasserstoffe, die bei laufendem Motor der Verbrennung zugeführt werden.
Dahin leitet der Entlüftungsschlauch die vom Tank ausgedünstenden Benzindämpfe. Bei laufendem Motor wird dann der von der Kohle aufgenommene Kraftstoff gasförmig in den Ansaugtrakt gesaugt und anschließend im Motor mitverbrannt. Entwarnung für Fahrzeuge aus Altbeständen, die nicht über die Ausstattung der Tankdichtigkeit verfügen, diese können auch im kommenden Jahr noch problemlos zugelassen werden.

Automatisches Licht:
Automatisches Licht wird zukünftig auch für kleine Roller zur Pflicht, da alle Fahrzeuge der Kategorie L (Roller, ATV, Motorräder sowie 3-Räder) ab dem 1.1.2016 mit Automatic Headlamp an (AHO) ausgestattet sein müssen.
Das heißt: Betroffene Hersteller müssen ihre Fahrzeuge in der Folge umrüsten und die Genehmigungen aktualisieren.
Ist dies nicht möglich, bleibt die Regelung für Fahrzeuge der auslaufenden Serie nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Artikel 44, Absatz 4. Diese Anzahl ist allerdings begrenzt.

Seitenständer:
Der Ständer für Roller wird 2016 offiziell zur Pflicht.
In der Verordnung heißt es dabei allerdings genau genommen, dass es sich um einen Seiten- oder um einen Mittelständer handeln kann.
Somit besteht nach KBA-Aufassung kein Pflicht für einen ausgewiesenen Seitenständer.

Tuning:
Die Hersteller sollen dafür sorgen, dass bei geschwindigkeitsbeschränkten Motorrädern, 125ern und Mopeds unbefugte Eingriffe in den Antriebsstrang nicht mehr möglich sind.
Dieses Verbot einer Leistungssteigerung betrifft also keine Motorräder mit offerner Leistung.
Die Kennzeichnung von Kettenrädern und ritzeln mit der Anzahl der Zähne wird vorgeschrieben!

Marktüberwachung:
Erstmals führt die EU eine strenge Kette von Verantwortlichkeiten für den Verkauf von Motorrädern ein.
Gibt es beispielsweise keinen Importeur oder einen Bevollmächtigten des Herstellers, werden Händler, die die Fahrzeuge direkt in die EU importieren, viele Verantwortlichkeiten zugewiesen, die sonst der Hersteller selbst erfüllen müss!

Verbot von Abschaltvorrichtungen:
Mit der neuen Rahmenverordnung verbietet die EU direkt sicherheits- und umweltrelevante Abschaltvorrichtungen.
Zurzeit wird aber noch über die Ausgestalltung einer Ausnahme zum abschaltbaren ABS verhandelt.

Sind doch einige Veränderungen für 2016


Gruß Horst

Das meiste auf der Welt geht nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch Putzen.
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#2

RE: Neues für 2016

in Sonstiges 19.02.2016 12:05
von Gelöschtes Mitglied
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Es sind ja einige sinvolle Sachen darunter - ganz besonders gut finde ich die Reduzierung des Schallpegels.

ABER

Wenn man ganz pingelig sein möchte könnte man darüber Gruppenfahrten verhindern. Die einzelnen Pegel addieren sich und so kommt es dann zu einer Überschreitung des Grenzwertes. Ganz Tolles Gimmik welches man den Ordnungsbehörden damit Anhand gibt.


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#3

RE: Neues für 2016

in Sonstiges 20.02.2016 19:16
von Surenda | 980 Beiträge

Wie sieht das, ABS mäßig, mit bestehenden Fahrzeugen aus, die allerdings abgemeldet sind und im Laufe des Jahres 2016 oder 2017 angemeldet werden sollen? ??


https://www.spritmonitor.de/de/user/Panthimann.html
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#4

RE: Neues für 2016

in Sonstiges 20.02.2016 20:20
von Gelöschtes Mitglied
avatar

Da wird sich wohl nichts ändern , ist doch kein "neu entwickeltes" Fahrzeug. So verstehe ich den Text.


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#5

RE: Neues für 2016

in Sonstiges 20.02.2016 21:17
von Scootersnake | 1.453 Beiträge

Solche Fahrzeuge haben den sogenannten Bestandsschutz.


MfG Scootersnake


Reisen statt Rasen, denn der Weg ist das Ziel

Im schlechtesten Fall kommt man immer noch als abschreckendes Beispiel durch!

https://scootersnake.hpage.com/
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